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Abschlüsse an der Friedensschule

Abschluss nach Klasse 9

Hauptschulabschluss

Ein Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn

  • man maximal zwei mangelhafte Noten hat

      oder

  • man maximal drei mangelhafte Noten hat, die mit zwei befriedigenden Noten ausglichen werden

Der Übergang in die Klasse 10 wird erreicht, bei

  • maximal einer mangelhaften Note

       oder

  • maximal zwei mangelhaften Noten, die mit zwei befriedigenden Noten ausgeglichen werden


Abschlüsse nach Klasse 10, Hauptschule

Sekundar-I-Hauptschulabschluss

Ein Sekundar-l-Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn

  • man maximal eine mangelhafte Note hat

     oder

  • man maximal zwei mangelhafte Noten hat, die mit zwei befriedigenden Noten ausgeglichen werden

Sekundar-I-Realschulabschluss

Zusätzlich zu den Bedingungen des Sek-l-Hauptschulabschlusses muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme an einem A-Kurs in Englisch oder Mathe, Note minimal „ausreichend“

      und

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0

Erweiterter Sekundar-I-Realschulabschluss

Zusätzlich zu den Bedingungen des Sek-l-Hauptschulabschlusses muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme an A-Kursen in Englisch und Mathe, Note mindestens einmal „gut“ und einmal „befriedigend“

      und

  • Notendurchschnitt von mindestens 2,0

Der Erweiterte Sek-l-Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der Eingangsstufe des Gymnasiums.

 

Abschlüsse nach Klasse 10, Realschule

Sekundar-I-Hauptschulabschluss

Ein Sekundar-l-Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn die Versetzung in die Klasse 10 erreicht wurde.

Sekundar-I-Realschulabschluss

Ein Sekundar-I-Realschulabschluss ist erreicht mit max. zweimal der Note mangelhaft und Ausgleich in beiden mangelhaften Fächern.

Erweiterter Sekundar-I-Realschulabschluss

  • Notendurchschnitt aller Fächer: 3,0
  • Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathe und Englisch: 3,0

Der Erweiterte Sek-I-Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der Eingangsstufe des Gymnasiums.

Für alle Jahrgänge gilt:

Die Anzahl der Unterrichtsstunden eines Ausgleichsfaches darf nur um eine Stunde geringer sein als die vorgeschriebene Stundenzahl des auszugleichenden Faches.

Der Notendurchschnitt wird mathematisch gerundet, d. h.  3,07 entspricht 3,1 und damit nicht der Bedingung von 3,0!

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